§1 Name und Zweck
UW-Rugby Bâle besteht als Verein mit Sitz in Riehen / Basel-Stadt im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Art. 60ff.
Zweck des Vereins:
- Training und Spielen von UW-Rugby und Teilnahme an Turnieren, Förderung des Schwimmsports.
- UW-Rugby Bâle soll aus jugendlichen und erwachsenen Spielerinnen und Spielern bestehen. Insbesondere Jugendliche im "Jugend und Sport"-Alter sollen gefördert werden.

 

§2 Training und Turniere
Das Training wird normalerweise von einem hauptverantwortlichen Trainer geführt. Einzelne Trainingseinheiten können von Hilfstrainern geleitet werden. Die Aktivmitglieder verpflichten sich regelmässig am Training und nach Möglichkeit an den Turnieren teilzunehmen.

 

§3 Mittel
UW-Rugby Bâle wird aus Mitgliederbeiträgen finanziert. Von diesen Beiträgen werden die laufenden Trainingskosten finanziert. Turniere werden je nach Vereinsvermögen vom Verein subventioniert.

§3.1 Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich vom Vorstand festgelegt; er ist im ersten Quartal für das laufende Jahr fällig. Die Mahngebühren betragen pro angefangenen Monat – nach dem 31.März beginnend – 10% des bisher fälligen Betrages.
Neueintritte ab 1. August bezahlen für das laufende Jahr die Hälfte des Beitrags. Jugendliche im «Jugend und Sport»-Alter bezahlen einen reduzierten Beitrag. Spieler aus anderen Mannschaften, die bei UW-Rugby Bâle trainieren, bezahlen ebenfalls einen reduzierten Beitrag. Beiträge für geleiteten Schwimmsport werden separat geregelt.

 

§4 Haftung
Der Verein übernimmt gegenüber den Mitgliedern keine Haftung. Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass es gesundheitlich dazu fähig ist den Sport auszuüben.
Mitglieder haften selbst für durch sie verursachte Schäden gegenüber Personen oder Sachen.

 

§5 Organe

§5.1 Vorstand
UW-Rugby Bâle wird von einem drei- bis fünfköpfigen, gleichberechtigten Vorstand gemeinsam geleitet. Der Haupttrainer gehört automatisch zum Vorstand. Die interne Aufgabenteilung übernimmt der Vorstand selbst (Turnierplanung, Finanzielles usw.), wobei der Haupttrainer für die gesamte Trainingsgestaltung inklusive Jahresplanung verantwortlich ist. Die Mitgliederversammlung kann mit einfachem Mehr einen Präsidenten wählen, der ebenfalls automatisch zum Vorstand gehört.

§5.2 Mitgliederversammlung
Die MV wählt den Vorstand jährlich mit einem einfachen Mehr. An der MV legt der Vorstand über die Kasse und die sportliche Jahresplanung Rechenschaft ab. Die MV muss im ersten Quartal eines Jahres abgehalten werden.

§6 Mitgliedschaft
Ein Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich. Ein Austritt muss ebenfalls schriftlich zum Jahresende bekannt gegeben werden. Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Anrecht auf das Vereinsvermögen. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder unter Angabe der Gründe mit Zweidrittelmehr aus dem Verein ausschliessen.

§6.1 Aktivmitgliedschaft
Ein Aktivmitglied besitzt das volle Stimm- und Wahlrecht.

§6.2 Gönner, Passivmitgliedschaft
Eine Passivmitgliedschaft zur Unterstützung von UW-Rugby Bâle ohne Stimmrecht und Wahlrecht ist möglich.

 

 §7 Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung nach der DSG liegt vor. Grundsätzlich werden nur personenbezogene Daten für den Zweck der Kontaktaufnahme bzw. Funktionalität einer Seite erhoben.

 

Vereinsstatuten.pdf

Riehen, den 18.6.99;
Statutenänderung Basel, 2005
Statutenänderung Basel, 1.3.2019
Statutenänderung Basel, 22.3.2024